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   OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 6 W 17/91   

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https://dejure.org/1991,4745
OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 6 W 17/91 (https://dejure.org/1991,4745)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.1991 - 6 W 17/91 (https://dejure.org/1991,4745)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 1991 - 6 W 17/91 (https://dejure.org/1991,4745)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 493
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 04.04.2022 - 18 W 1247/21

    Beschwerde zur Feststellung der Hauptsacheerledigung im einstweiligen

    bb) Das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 21.03.1991 - 6 W 17/91, NJW-RR 1992, 493) und das Kammergericht (Beschluss vom 07.04.2009 - 9 W 96/08, MDR 2009, 765) halten dagegen die Einlegung einer sofortigen Beschwerde mit dem Ziel, die Erledigung des Eilverfahrens in der Hauptsache feststellen zu lassen, auch dann für zulässig, wenn der Gegner am erstinstanzlichen Verfahren nicht förmlich beteiligt worden war (zustimmend: Zöller-G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 922 Rn. 5; wohl auch Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rn. 84, Rn. 3).

    Zutreffend verweist das Oberlandesgericht Frankfurt darauf, dass dem Antragsgegner im Beschwerdeverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist (Beschluss vom 21.03.1991 - 6 W 17/91, NJW-RR 1992, 493, 494).

  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21

    Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

    Es wäre nicht sachgerecht, in einem kontradiktorisch geführten Verfügungsverfahren eine andere Wertung vorzunehmen (Senat, JurBüro 1991, 1258; Vossler, MDR 2009, 667, 669).

    Der Senat hält daher an seiner im Beschluss vom 21.3.1991 (6 W 17/91; JurBüro 1991, 1257) geäußerten Auffassung, eine Beschwerde mit dem Ziel, das Eilverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären, sei zulässig, jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Gegner in des Verfahren einbezogen worden ist.

  • KG, 07.04.2009 - 9 W 96/08

    Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Bereits vor Inkrafttreten der Neuregelungen in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO war allgemein anerkannt, dass ein Antrag auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung auch ohne vorherige Zustellung an den Gegner in der Hauptsache für erledigt erklärt werden kann, weil für den Eintritt der Rechtshängigkeit und damit für die Begründung eines entscheidungsfähigen Streitverhältnisses die bloße Einreichung des Antrags bei Gericht genügt (OLG Köln, GRUR 2001, 424; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 493; Schuschke, in: Schuschke/Walker, a. a. O., § 935 Rn. 30; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, § 922 Rn. 18).
  • OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass

    Soweit eine sofortige Beschwerde für zulässig erachtet wird (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 493. Zöller-Vollkommer, § 922 Rz. 4 m. w. N.), wird dies zum einen mit prozessökonomischen Erwägungen begründet, zum anderen mit der Überlegung, dass der Antragstellerseite die Möglichkeit einer einseitigen Erledigung nicht gänzlich abgeschnitten werden dürfe und es ausreiche, dem Antragsgegner im Beschwerdeverfahren rechtliches Gehör zu gewähren.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06

    Dringlichkeitsvermutung trotz Verzögerung durch das Gericht - Zur

    Infolge des erledigenden Ereignisses nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz konnte der Antragsteller daher nur im Wege der Berufung eine Prüfung der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung und seiner Erledigung sowie eine Kostenentscheidung für die erste Instanz zu seinen Gunsten erreichen (ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.01.2000, 2 U 151/99; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493, zur Zulässigkeit der Beschwerde).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bejaht die Zulässigkeit der Berufung in solchen Fällen im Hinblick darauf, dass auch die Kostenlast eine Beschwer darstellt und § 99 Abs. 1 ZPO nur verhindern soll, dass der erstinstanzliche Sachausspruch bestehen bleibt, aber eine dem widersprechende Kostenentscheidung getroffen wird (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.1999 - 10 UF 1377/99, Rn. 18 bei juris; OLG Schleswig, Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96, Rn. 43 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.1991 - 6 W 17/91, NJW-RR 1992, 493; OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.1988 - 5 U 62/88, NJW-RR 1989, 570; OLG Hamm, Urteil vom 27.09.1983 - 4 U 223/83, GRUR 1984, 68).
  • OVG Saarland, 29.04.2014 - 5 B 188/14

    Zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung in

    zur Gegenmeinung vgl. z.B. Vollkommer in Zöller, ZPO, § 922 Rdnr. 4; Fischer in Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 922 Rdnr. 10 a.E.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.3.1991 - 6 W 17/91 -, NJW-RR 1992, 493,.
  • OLG Naumburg, 16.04.2002 - 11 U 242/01

    Zur Frage der unzulässigen Rechtsausübung nach Aufgabe und Löschung eines

    Daran ändert auch die zwischen den Instanzen eingetretene Erledigung nichts (OLG Hamburg NJW-RR 1989, 570; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493, 494; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; Zöller/Vollkommer, § 91a Rdn. 20; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, vor § 511 Rdn. 21).
  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen

    Nach der Auffassung des Senats ist die Beschwerde gegen einen den Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnenden Beschluss, die das Ziel hat, die Erledigung der Hauptsache zu erklären, unzulässig, solange der Antragsgegner an dem Verfahren nicht beteiligt gewesen ist (wie hier OLG Stuttgart, OLG Report Stuttgart 2001, 181ff; OLG Karlsruhe WRP 1998, 429f; OLG Hamm, WRP 1985, 227; OLG Stuttgart WRP 1976, 54; Heinze in MüKo, ZPO , 1992, § 922 Rn.15; Wieczorek/Schütze/ Thümmel, ZPO , 3. Aufl. 1995, § 922 Rn.4; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22.Aufl., § 25 UWG Rn.40; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493; Zöller-Vollkommer, ZPO , 23. Aufl. 2002, § 922 Rn.4; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21.Aufl. 1996, § 922 Rn.18).
  • OLG Bamberg, 18.04.2002 - 3 W 36/02

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach Zurückweisung einer einstweiligen

    Der Gegenmeinung, die auch in einem solchen Fall die Beschwerde für zulässig erachtet mit der Begründung, daß im Verfahren der einstweiligen Verfügung nichts anderes gelten könne als im Klageverfahren, in dem ein Rechtsmittel zum Zweck der Erledigungserklärung eingelegt werden könne (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 922 Rdnr. 4; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21. Aufl., § 922 Rdnr. 18; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 6), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 W 60/00

    Vertraglicher Anspruch eines Absolventen der Kunstakademie auf Durchführung einer

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